Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Bedingungen für Dienstleistungen im Forderungsmanagement. Stand: 04.06.2026.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Dienstleistungen von CashFlow Solutions GmbH (in Gründung), Zürich, im Bereich Forderungsmanagement, Vorinkasso, Inkasso, Zahlungsvereinbarungen, Reporting und Debitorenprozesse. Abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen vor.
2. Vertragsschluss
Die Website und das Kontaktformular stellen kein verbindliches Angebot dar. Eine Anfrage über die Website oder per E-Mail löst noch keinen Vertrag aus. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn CashFlow Solutions eine Beauftragung ausdrücklich schriftlich annimmt oder beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen haben.
Vor Vertragsabschluss können Kundinnen und Kunden Eingaben in E-Mails, Formularentwürfen oder Angebotsunterlagen prüfen und korrigieren.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Er kann insbesondere Forderungsprüfung, aussergerichtliche Kontaktaufnahme, Mahn- und Inkassokommunikation, Zahlungsvereinbarungen, Fallreporting, Vorbereitung betreibungsnaher Schritte und Beratung zu Debitorenprozessen umfassen.
CashFlow Solutions erbringt keine anwaltliche, gerichtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Betreibungs-, Gerichts- oder Anwaltsleistungen werden, soweit erforderlich, über zuständige Stellen oder qualifizierte Partner abgewickelt.
4. Pflichten der Auftraggeber
Auftraggeber stellen vollständige und richtige Unterlagen zur Verfügung und bestätigen, dass die übergebenen Forderungen nach ihrer Kenntnis bestehen, fällig oder bestimmbar sind und die Bearbeitung rechtlich zulässig ist. Zahlungen, Einwendungen, Vergleiche, Rückzüge oder sonstige fallrelevante Ereignisse sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Umgang mit Schuldnerinnen und Schuldnern
CashFlow Solutions arbeitet sachlich, verhältnismässig und nachvollziehbar. Schuldnerinnen und Schuldner werden über die geltend gemachte Forderung, den Auftraggeber und die Kontaktmöglichkeiten informiert, soweit dies für die Bearbeitung erforderlich und zulässig ist.
6. Kosten, Vergütung und Fremdkosten
Vergütung, Erfolgsanteile, Pauschalen, Stundensätze und Fremdkosten richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Externe Kosten, etwa Gebühren, Porto, Übersetzungen, Registerauszüge, Betreibungs-, Gerichts-, Anwalts- oder Zustellkosten, können dem Auftraggeber weiterbelastet werden, sofern vereinbart oder gesetzlich zulässig.
Schuldnerinnen und Schuldner schulden nur Beträge, die vertraglich, gesetzlich oder behördlich geschuldet sind, insbesondere Hauptforderung, berechtigte Zinsen und gesetzlich zulässige Kosten.
7. Keine Erfolgsgarantie
CashFlow Solutions schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, aber keinen bestimmten Zahlungserfolg. Zahlungseingänge hängen unter anderem von Zahlungsfähigkeit, Einwendungen, Beweislage und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen sorgfältig. Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet. Auftraggeber sichern zu, dass sie zur Übergabe der Daten an CashFlow Solutions berechtigt sind.
9. Haftung
CashFlow Solutions haftet für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
10. Vertragsdauer und Beendigung
Mandate können nach Massgabe der schriftlichen Vereinbarung beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten bleiben geschuldet. Bei Beendigung sind laufende Fälle geordnet zu übergeben oder abzuschliessen.
11. Änderungen der AGB
CashFlow Solutions kann diese AGB anpassen. Für bestehende Mandate gelten Änderungen nur, wenn sie vereinbart werden oder für die Fortführung des Mandats zumutbar sind und rechtzeitig mitgeteilt wurden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht.
13. Gründungsphase
Die Gesellschaft befindet sich in Gründung. Bis zur Eintragung im Handelsregister werden Beauftragungen rechtlich im Namen der gründenden bzw. handelnden Personen oder gemäss gesonderter schriftlicher Vereinbarung abgeschlossen. Nach Eintragung werden Firma, Handelsregisterangaben, CHE-/UID-Nummer und Vertretungsberechtigte ergänzt.